Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Prüffristen werden in der Unfallvorhütungsvorschrift sowie in der TRBS 1201 aufgeführt. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift ist, in unserem Fall, die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel. Auf der Grundlage der geltenden VDE-Bestimmungen wird geprüft, ob sich die Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Es werden auch Sicherheits- und Kontrollsysteme sowie sämtliche Präsentations-, Kommunikations- und Konferenztechnik geprüft.